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Umtausch eines ausländischen Nicht-EU-Führerscheins

Beschreibung

Umschreibung einer außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworbenen Fahrerlaubnis.

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Vorsprache nur mit Termin möglich
  • Personalausweis, Pass, elektronischer Aufenthaltstitel, ggf. Aufenthaltsgestattung, Duldung
  • gültiger ausländischer Führerschein und sämtliche weitere Führerscheine
  • ein biometrisches Lichtbild gem. § 5 PassV
  • ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung: Einzelfallprüfung durch die Führerscheinstelle
  • ggf. weitere Unterlagen (z.B. Sehtest, Erste Hilfe, Anmeldung der Fahrschule): Einzelfallprüfung durch die Führerscheinstelle

Mit der Einreise ist die ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland grds. noch 6 Monate gültig.

Wenn Sie einen Antrag auf Umschreibung des ausländischen Führerscheins stellen, wird dieser bei Antragstellung abgegeben.

Es wird ersatzweise eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, nur gültig in Deutschland, befristet bis zur Gültigkeit der Fahrberechtigung in Deutschland

Nach Prüfung des ausländischen Führerscheins und ggf. bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird der deutsche Karten-Führerschein zugeschickt oder kann in der Führerscheinstelle ausgehändigt werden.

Darf ich mit meinem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug führen?

Ja, wenn die ausländische Fahrerlaubnis gültig war bevor Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet haben, es sich nicht um einen Lernführerschein oder anderen vorläufigen Führerschein handelt und Sie das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben (§ 29 Abs. 3 FeV). Wie lange Sie in Deutschland weiter fahren dürfen, wird unter "Fristen. zeitlicher Ablauf" mitgeteilt.

Ist eine Umschreibung nach Ablauf der Gültigkeitsfrist noch möglich?

Ja, sofern Ihre Fahrerlaubnis in Deutschland gültig war. Nach Ablauf mehrerer Jahre wird ggf. die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung angeordnet.

Ist für den Umtausch eine Prüfung notwendig?

Ob eine theoretische und/oder praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist, ergibt sich aus dem Abkommen mit dem jeweiligen Land. Dies wird im Einzelfall durch die Führerscheinstelle geprüft und ergibt sich u.a. aus Anlage 11 FeV.

Welchen Vorteil hat der Umtausch des Führerscheins, wenn man Prüfungen ablegen muss?

Gegenüber der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis sind bei einer Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis Mindeststunden in Theorie und Praxis nicht gesetzlich vorgeschrieben, z.B. Nachtfahrten. Ggf. ergeben sich hierdurch Fahrstunden und somit geringere Kosten bei der Fahrschule. Die Probezeit wird nicht neu erteilt.

Weitere Informationen:

bei Albanien, Kosovo, Gibralter, Vereinigtes Königreich und Moldau handelt es sich seit neustem laut Vorgriffsregelung zu Anlage 11 FeV um Anlagestaaten. Bei Vorsprache wird geprüft, ob der jeweilige Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden können.

Seit dem 20.09.2018 gibt es eine Vorgriffsregelung für Mazedonien, wonach der Führerschein entsprechend Anlage 11 zu § 31 Abs. 1 FeV prüfungsfrei und ohne Sehtest und Erste-Hilfe-Bescheinigung umgeschrieben werden kann. Bei Detailfragen bitte den Anruf vermitteln.

Die Beantragung ist nur in der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich.

Ein Umtausch ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins möglich.

Vorsprachen in der Führerscheinstelle sind nur nach vorheriger Terminreservierung möglich. Dies hat folgende Vorteile für Sie:

  • Wartezeiten werden reduziert.
  • Ihr Besuch bei uns wird planbar gestaltet.

 

BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDES:

Wenn Sie nicht fließend Deutsch sprechen und verstehen, brauchen Sie für Ihre Besuche in der Führerscheinstelle eine Person, die dolmetscht. Anliegen rund um Ihren Führerschein haben Folgen für Sie, über die wir Sie zuverlässig informieren und beraten können müssen.

Gerne können Sie dazu eine vereidigte dolmetschende Person für Ihre Muttersprache mitbringen.
Diese finden Sie über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.

Alternativ können Sie auch eine Privatperson mitbringen. Diese Person muss Ihre Muttersprache und Deutsch sicher beherrschen.

Drittstaaten: 43,90 Euro

Anlage 11 Länder: 38,45 Euro