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Sozialärztliche Gutachten

Beschreibung

Das Kreisgesundheitsamt begutachtet Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Erstellung sozialärztlicher Gutachten im Auftrag anderer Ämter und Institutionen für behinderte und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen nach Eingliederungshilfe Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

  • Gelbes Untersuchungsheft
  • Impfpass
  • ausgefüllten Anamnesebogen
  • ärztliche und/ oder psychologische Befundberichte über Ihr Kind, Zeugnisse

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst berät Eltern zu allen Fragen der Eingliederungshilfe und zu Fördermöglichkeiten von Behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Er koordiniert Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung in verschiedenen Einrichtungen des Rhein-Erft-Kreises.

Die Untersuchung findet in der schulärztlichen Sprechstunde im Gesundheitsamt statt. Die Einladung erfolgt durch das Gesundheitsamt, sobald es durch das Schulamt/Sozialamt damit beauftragt wird.

Die Einladung zu den Untersuchungen erfolgt durch das Gesundheitsamt.

Bedburg und Elsdorf 

  • Frau Genth
  • Frau Lendewig
  • Frau Kaumanns-Rüttgers

Frechen

  • Frau Bergmann 
  • Frau Consten
  • Frau Delonge

Wesseling

  • Frau Klatt
  • Frau Dietsch
  • Frau Roos

Kerpen

  • Frau Cetiner
  • Frau Görgens
  • Frau Glasmacher

Pulheim

  • Frau Dr. Münstermann
  • Frau Ostendorf
  • Frau Büdenbender

Bergheim

  • Frau Thoiss
  • Frau Döge
  • Frau Wellauer

Erftstadt

  • Frau Kubini
  • Frau Hoffmann
  • Frau Woopen

Hürth

  • Frau Trepper-Börner
  • Frau Pielen
  • Frau Nerger

Brühl

  • Frau Wellauer
Name Typ Kosten
Untersuchung $kosten.typ kostenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen