Wartungsarbeiten

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Technische Daten Kraftfahrzeug ändern

Beschreibung

Bestimmte Änderungen an der Technik eines Fahrzeuges müssen in der Regel in den Fahrzeugdokumenten eingetragen sein.

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung). Bei Zulassung auf eine GbR den Ausweis/Reisepass der verantwortlichen Person
  • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
  • ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
  • Gutachten eines Sachverständigen
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), nur bei Änderung der Schlüsselnummer zur Fahrzeugart
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers Bei Zulassung auf eine GbR die Gewerbeanmeldung der verantwortlichen Person
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente

Der Eintrag der technischen Änderung ist nur erforderlich, wenn dies auf dem Gutachten ausdrücklich angegeben ist.

Vorlagepflicht des Hauptuntersuchungsberichtes

Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist. 

Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.

Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstelle Hürth über keine Poststelle verfügt.

Name Typ Kosten
Änderung technische Daten $kosten.typ 12,00 EUR

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens, eines finanzierten/Leasing-Fahrzeuges und einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht.

Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.

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