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Psychiatrische Begutachtungen
Beschreibung
Der sozialpsychiatrische Dienst führt psychiatrische Begutachtungen von Einzelpersonen nur auf Anforderung von Behörden, Gerichten und Institutionen durch. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.
- Personalausweis
- Ausgefüllter Anamnesebogen (wird vorher zugeschickt)
- Verfügbare psychiatrische/psychotherapeutische Vorbefunde
Wer wird begutachtet?
Der sozialpsychiatrische Dienst ist für alle erwachsenen Personen zuständig, die ihren ersten Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben.
Was wird begutachtet?
- Umzugsfähigkeit
- Erwerbsfähigkeit
- Dienstfähigkeit
- Übernahme in das Beamtenverhältnis
- Verhandlungsfähigkeit
- Haftfähigkeit
- Pflegebedürftigkeit
- Asylbewerberleistungsgesetz
- PsychKG
- Fachärztliche Stellungnahmen für den LVR (wenn keine ambulante psychiatrische Anbindung besteht).
Zum Begutachtungstermin sollte ein Betreuer anwesend sein.
Unterschiedlich nach Untersuchungsumfang und -auftrag, gemäß Gebührenordnung des Rhein-Erft-Kreises.
Zuständige Einrichtungen
- Gesundheitsamt
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Sozialpsychiatrischer Dienst
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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