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Psychiatrische Begutachtungen

Beschreibung

Der sozialpsychiatrische Dienst führt psychiatrische Begutachtungen von Einzelpersonen nur auf Anforderung von Behörden, Gerichten und Institutionen durch. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.

  • Personalausweis
  • Ausgefüllter Anamnesebogen (wird vorher zugeschickt)
  • Verfügbare psychiatrische/psychotherapeutische Vorbefunde

Wer wird begutachtet?

Der sozialpsychiatrische Dienst ist für alle erwachsenen Personen zuständig, die ihren ersten Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben.

Was wird begutachtet?

  • Umzugsfähigkeit
  • Erwerbsfähigkeit
  • Dienstfähigkeit
  • Übernahme in das Beamtenverhältnis
  • Verhandlungsfähigkeit
  • Haftfähigkeit
  • Pflegebedürftigkeit
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • PsychKG
  • Fachärztliche Stellungnahmen für den LVR (wenn keine ambulante psychiatrische Anbindung besteht).
    Zum Begutachtungstermin sollte ein Betreuer anwesend sein.

Unterschiedlich nach Untersuchungsumfang und -auftrag, gemäß Gebührenordnung des Rhein-Erft-Kreises.

Zuständige Einrichtungen