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Katasterauskunft

Beschreibung

Sie erhalten Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte, sowie topographische und historische Karten in digitaler oder Papierform.

Ein Antrag ist erforderlich; Anträge können auch per Fax oder E-Mail über katasteramt@rhein-erft-kreis.de gestellt werden.

Nahezu alle Angaben des Liegenschaftskatasters liegen heute digital vor. Bei umfangreicheren Recherchen im Katasterarchiv oder komplexen Auswertungen wird der Antrag entgegen genommen und die Arbeitsergebnisse postalisch zugesandt.

Auf schriftliche oder persönliche Beantragung wird ein entsprechender Ausdruck versandt oder unmittelbar ausgehändigt.

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind gemäß Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden NRW in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühren für Dienstleistungen der Vermessungs- und Katasterämter sind einheitlich für das ganze Land NRW geregelt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen