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Kleinkläranlagen
Beschreibung
Für einige Anwesen in ländlichen Gebieten des Rhein-Erft-Kreises ist ein Anschluss an die städtische Kanalisation unverhältnismäßig aufwendig und teuer.
Diese abgelegenen Höfe leiten ihr Abwasser in eine sog. Kleinkläranlage ein, die - ähnlich wie bei den großen Anlagen in den Städten - das Abwasser reinigt und anschließend in den Untergrund versickert.
Voraussetzung für eine Kleinkläranlage als Dauerlösung ist ein Standort außerhalb von zusammenhängend bebauten Grundstücken, für die im Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinden kein Kanalanschluss vorgesehen ist. Bei landwirtschaftlichen Betrieben kann auch die Pflicht zum Abfahren des anfallenden Schlammes übertragen werden.
- ausgefüllter Antragsvordruck
- Situationsbeschreibung
- Bemessung der Kleinkläranlage (EW) gemäß DIN 4261
- Bodengutachten/Planung für die Versickerungsanlage gemäß DIN 4261
- Übersichtsplan (z. B. Kopie aus einem Stadtplan)
- unbeglaubigter Katasterauszug
- Lageplan mit Entwässerungsanlagen
- technische Daten und zeichnerische Darstellung der Kleinkläranlage
- allgemein bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT)
Die Bearbeitungszeit für einen vollständig vorgelegten Antrag beträgt ca. 8 Wochen.
Anträge sind über die jeweiligen Stadtentwässerungsbetriebe einzureichen.
Die Gebühr für die Genehmigung beträgt im Normalfall 200,00 €.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für technischen Umweltschutz Technischer Umweltschutz Wasser
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-17012 - Fax:
02271 83-27010 - E-Mail:
70@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02271 83-17034
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E-Mail: georg.leu@rhein-erft-kreis.de
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