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Kultur und Schule

Beschreibung

Umsetzung des Landesförderprogramms Kultur und Schule im Rhein-Erft-Kreis

  • Projektdatenblatt (Antrag)
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Die Antragsfrist endet am 31. März jeden Jahres für eine Förderung im folgenden Schuljahr 

Antragsberechtigt sind alle allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Rhein-Erft-Kreis

Name Typ Kosten
Kulturelle Förderung der Schulen $kosten.typ kostenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

Hinweis

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