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Brandschutzdienststelle

Beschreibung

Die Gefahrenvorbeugung (Brandschutz) geht grundsätzlich den Fragen nach, wie Brände verhindert oder Schäden eingegrenzt werden können. Ihre Aufgabe ist es zum Beispiel nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften die Belange des Brandschutzes wahrzunehmen - Brandschutzdienststelle nach § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). 

Praktisch wird die Brandschutzdienststelle bei allen größeren Bauvorhaben vom jeweiligen Bauamt (Elsdorf – Bauaufsicht, Stadtplanung; Pulheim – Untere Bauaufsichtsbehörde) oder von Sachverständigen um Stellungnahmen gebeten. Damit wird vorbeugender Brandschutz schon vor dem Bau aktiv betrieben. Steht ein Gebäude erst einmal, so wird es abhängig von seiner Art und Größe in regelmäßigen Abständen einer so genannten Brandverhütungsschau (§ 26 BHKG) unterzogen. Dabei prüfen Feuerwehrbeamte alle Belange des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, erstellen entsprechende Mängelberichte.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen der Gefahrenprävention. Sprechen Sie uns an!

Da die Gemeinden Elsdorf und Pulheim derzeit keine eigenen Brandschutzdienststelle haben, ist hier die Brandschutzdienststelle des Rhein-Erft-Kreis zuständig.

Bei Bauvorhaben in allen anderen Kommunen des Kreises sind die örtlichen Brandschutzdienststellen zuständig.