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Kaufpreissammlung (anonymisierte Auskunft)

Beschreibung

Sie erhalten eine anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. § 34 GrundWertVO NRW.

 

  • § 34 GrundWertVO NRW

Für eine nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung wird ein online bzw. schriftlicher Antrag, die Darlegung eines berechtigten Interesses sowie die Angabe des Verwendungszweckes benötigt. Zudem dürfen die Daten nur für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden.

Informationen wie

  • Bodenrichtwerte,
  • Immobilienrichtwerte,
  • Grundstücksmarktberichte

sind im Internet kostenlos unter www.boris.nrw.de abrufbar.

Zeitgebühr 25,00 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde