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Fahrzeug abmelden
Beschreibung
Ein Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden.
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. Diebstahlanzeige der deutschen Polizei
- Kennzeichenschild/er
Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstellen Bergheim und Hürth über keine Poststelle verfügen.
Darf ich mein Fahrzeug zugelassen verkaufen?
Es wird angeraten, das Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden, da erst mit Abmeldung die Steuerpflicht des Halters erlischt.
Benötige ich eine Vollmacht, wenn ich das Fahrzeug im Auftrag abmelde?
Nein, es reicht die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der/des Kennzeichenschild/er aus.
Kann ich mein Fahrzeug abmelden, wenn der Fahrzeugschein verloren ist?
Ja, wenn das Fahrzeug im Rhein-Erft-Kreis zugelassen ist. Bei der Abmeldung in der Zulassungsstelle wird der Verlust des Fahrzeugscheins erklärt. Sie können auch bereits eine Verlusterklärung vorbereiten. Falls die/der Fahrzeughalter/in nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt, werden eine Vollmacht und die Ausweise benötigt. Die Zulassungsbehörde stellt bei der Abmeldung einen Ersatzfahrzeugschein aus. Andernfalls fallen hierfür zusätzlich 5,10 EUR an. Bitte beachten Sie, dass hierfür ein zusätzlicher Termin für die Ersatzscheinausstellung gebucht werden muss.
Dürfen die Kennzeichenschilder bereits vor der Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbehörde entsiegelt werden?
Nein, die Kennzeichen dürfen erst nach Aufforderung durch die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde entsiegelt werden.
Kann ich nach der Abmeldung mit den entsiegelten Kennzeichen nach Hause bzw. zum Bestimmungsort fahren?
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Werden das Hauptzollamt und die Versicherung über die Außerbetriebsetzung informiert?
Ja, die Zulassungsbehörde informiert automatisch die beteiligten Institutionen.
Kann ich auch Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen außer Betrieb setzen?
Ja, Fahrzeuge können deutschlandweit außer Betrieb gesetzt werden, sofern Fahrzeugschein und Kennzeichenschild/er vorliegen.
Kann ich die auswärtige Kennzeichenkombination nach Abmelden des Fahrzeuges auf ein neues Fahrzeug übertragen?
Nein, im Gegensatz zu BM-Kennzeichenkombinationen ist die Übertragung bei auswärtigen Kennzeichen nicht möglich.
Kann ich meine BM-Kennzeichenkombination für das Fahrzeug behalten?
Ja, das Kennzeichen wird nach Außerbetriebsetzung ein Jahr reserviert - bitte sicherheitshalber noch einmal nachfragen! Es fällt bei der Zulassung eine Reservierungsgebühr in Höhe von 12,80 € an.
Kann ich die BM-Kennzeichenkombination auf ein anderes Fahrzeug übertragen (am gleichen Tag)?
Ja, die Übertragung von BM-Kennzeichen ist im Gegensatz zu auswärtigen Kennzeichen möglich gegen eine Mehraufwandsgebühr in Höhe von 12,80 €. Beachten Sie bitte, dass dadurch eine Fahrt mit dem abgemeldeten Fahrzeug nicht mehr möglich ist.
Können die bisherigen Kennzeichenschilder (Blechschilder) auch für ein neues Fahrzeug weiterverwendet werden?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen die Schilder in einem technisch und optisch ordnungsgemäßen Zustand sein, d. h. sie müssen bereits mit reflektierender Folie ausgerüstet sein, die Schrift muss deutlich lesbar (und nicht verblasst) sein, sie dürfen nicht rostig sein und keine scharfen Kanten haben.
Kann ich mein Fahrzeug im Ausland abmelden?
Eine Abmeldung eines zugelassenen Fahrzeuges im Ausland ist nicht vorgesehen. Die Abmeldung oder die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen findet vor dem Export statt.
Wie verhalte ich mich bei Diebstahl des Fahrzeuges im Ausland?
Für den Fall gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei einem Diebstahl innerhalb Deutschlands. Es wird empfohlen, das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Es ist eine Diebstahlanzeige der deutschen Polizei erforderlich, eine ausländische Bescheinigung kann nicht verwendet werden.
Wie muss der Halter, der sein angemeldetes Fahrzeug verkauft hat, vorgehen, wenn er das Kennzeichen auf sein neues Auto übertragen möchte?
Voraussetzung ist ein Kfz-Kennzeichen mit Stempelplakette mit verdeckten Sicherheitscodes. Diese wurden im Rhein-Erft-Kreis seit dem 01.10.2015 ausgegeben. Fahrzeuge, die vorher zugelassen worden sind, müssen weiterhin bei einer Zulassungsbehörde abgemeldet werden.
Bei Fahrzeugdiebstahl wird die Außerbetriebsetzung empfohlen. Die Außerbetriebsetzung wird außerdem bei Export oder Verkauf empfohlen.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Abmelden eines Fahrzeuges | $kosten.typ | 16,50 EUR | Es ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen. |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
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- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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