- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Altfahrzeug/VerwertungsnachweisBeschreibung
Sie können Ihr Altfahrzeug kostenlos einer anerkannten Annahmestelle oder einem Demontagebetrieb zur umweltgerechten Verwertung überlassen. Die Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet die Herstellerinnen und Hersteller von Fahrzeugen zur Rücknahme von Altfahrzeugen.
In der Altfahrzeug-Verordnung ist geregelt, dass nur zertifizierte Fachbetriebe Altfahrzeuge entsorgen dürfen und dem letzten Besitzer zum Nachweis einen Verwertungsnachweis ausstellen müssen. Mit diesem kann der letzte Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle die fachgerechte Entsorgung des Kfz nachweisen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Verwertungsnachweis
- Personalausweis oder Pass
Nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FZV ist jeder Halter bzw. Eigentümer dazu verpflichtet, für ein Fahrzeug der Klasse M1 (PKWs mit maximal 8 Sitzplätzen), der Klasse N1 (Nutzfahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 3,5 t) oder der Klasse L5e (dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Kraftdreirädern), welches endgültig einem Demontagebetrieb überlassen wurde, der zuständigen Zulassungsbehörde bei der Abmeldung des Fahrzeuges einen Verwertungsnachweis vorzuzeigen.
Eine Wiederzulassung ist abzulehnen, wenn die Zulassungsbehörde davon Kenntnis hat, dass das Fahrzeug entweder einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen wurde oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Altfahrzeug gemäß der Richtlinie 2000/53/EG behandelt wurde.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Altfahrzeug/Verwertungsnachweis | $kosten.typ | kostenfrei | Bei ordnungswidriger Entsorgung (z.B. Abstellen des Schrottautos im Wald) kann ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR fällig werden. Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen. |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
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- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
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- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
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