Wartungsarbeiten

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Altfahrzeug/Verwertungsnachweis

Beschreibung

Sie können Ihr Altfahrzeug kostenlos einer anerkannten Annahmestelle oder einem Demontagebetrieb zur umweltgerechten Verwertung überlassen. Die Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet die Herstellerinnen und Hersteller von Fahrzeugen zur Rücknahme von Altfahrzeugen.

In der Altfahrzeug-Verordnung ist geregelt, dass nur zertifizierte Fachbetriebe Altfahrzeuge entsorgen dürfen und dem letzten Besitzer zum Nachweis einen Verwertungsnachweis ausstellen müssen. Mit diesem kann der letzte Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle die fachgerechte Entsorgung des Kfz nachweisen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Verwertungsnachweis
  • Personalausweis oder Pass

Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstellen Bergheim und Hürth über keine Poststelle verfügen.

Nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FZV ist jeder Halter bzw. Eigentümer dazu verpflichtet, für ein Fahrzeug der Klasse M1 (PKWs mit maximal 8 Sitzplätzen), der Klasse N1 (Nutzfahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 3,5 t) oder der Klasse L5e (dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Kraftdreirädern), welches endgültig einem Demontagebetrieb überlassen wurde, der zuständigen Zulassungsbehörde bei der Abmeldung des Fahrzeuges einen Verwertungsnachweis vorzuzeigen.

Eine Wiederzulassung ist abzulehnen, wenn die Zulassungsbehörde davon Kenntnis hat, dass das Fahrzeug entweder einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen wurde oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Altfahrzeug gemäß der Richtlinie 2000/53/EG behandelt wurde.

Name Typ Kosten Beschreibung
Altfahrzeug/Verwertungsnachweis $kosten.typ kostenfrei Bei ordnungswidriger Entsorgung (z.B. Abstellen des Schrottautos im Wald) kann ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR fällig werden. Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.

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