Die Online-Vorgänge i-Kfz stehen Ihnen ab sofort in der Rubrik Onlinedienstleistungen der folgenden Dienstleistungsbeschreibungen zur Verfügung:
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Fahrzeug ummelden mit BM-Kennzeichen
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit deutschem auswärtigem Kennzeichen
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges (gleicher Halter)
- Fahrzeug abmelden
- Fahrzeugschein ändern - Umzug im Kreisgebiet
- Tageszulassung
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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Verbringung von Waffen innerhalb der EUBeschreibung
Ein dauerhaftes Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition in oder aus dem Geltungsbereich des WaffG in oder aus einem Mitgliedsstaat der EU sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein bedarf der Verbringungserlaubnis des abgebenden Mitgliedstaates und der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Empfängermitgliedstaates.
Ein dauerhaftes Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen in oder aus den Geltungsbereich des WaffG in einem Mitgliedsstaat der EU sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein ohne die erforderliche Verbringungserlaubnis erfüllt den Tatbestand einer Straftat nach § 52 Abs. 3 Nr. 4 WaffG.
§ 29 Waffengesetz (WaffG)
Eine Bearbeitungszeit von mind. 2 Wochen ab Antragseingang ist einzuplanen.
Onlinedienstleistungen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Polizeiverwaltung
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- Philipp-Schneider-Str. 8-10
- 50171 Kerpen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02233 52-2121
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E-Mail: frank.wegmann@polizei.nrw.de
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Profil: Link
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Telefon: 02233 52-2126
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