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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Beschreibung

Die Abholung ist mit vorher vereinbartem Termin in der Servicestelle möglich.

ACHTUNG: Für die Abholung des eAT ist weiterhin eine Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde erforderlich. Ebenfalls bei:

  • Personen, die neben einem eAT von der Ausländerbehörde auch einen elektronischen Reisepass (E-Pass) oder einen vorläufigen Reisepass erhalten (Reiseausweis für Ausländer [Farbe: grau], Reiseausweis für Flüchtlinge [Farbe: blau], Reiseausweis für Staatenlose [Farbe: blau]), müssen weiterhin einen Termin zwecks Abholung mit der Ausländerbehörde vereinbaren
  • In den Fällen, in denen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, ist ebenfalls eine Terminvereinbarung erforderlich, da dieser Personenkreis in der Regel zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wird
  • Reisepass
  • Identitätskarte
  • Bundespersonalausweis

Die Produktion eines eAT liegt zwischen 7 und 35 Tagen.

Der Antragsteller erhält bei Beantragung des Aufenthaltstitels eine Mitteilung. Diese Information ist sorgfältig aufzubewahren und bei Vorsprache vorzulegen. 
ACHTUNG
: Für die Abholung des eAT ist zwingend eine Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde erforderlich.

Sobald der Antragsteller den PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhalten hat, kann der eAT bei der Servicestelle abgeholt werden, sofern nicht erstmals ein Aufenthaltstitel erteilt worden ist oder gleichzeitig ein elektronischer Reisepass bzw. vorläufiger Reisepass durch die Ausländerbehörde ausgestellt wird.

In einigen wenigen Fällen, in denen der PIN-Brief zur Ausländerbehörde geliefert wird, werden die Antragsteller mit einem Terminvorschlag angeschrieben.

Hinweis zur Online-Ausweisfunktion:

Der PIN-Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort wird zwischen der Beantragung und Abholung des eAT durch die Bundesdruckerei geliefert.

Die Abholung des eAT ist nur dem Antragsteller selbst vorbehalten, insbesondere dann, wenn er die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Aufenthaltstitels nutzen möchte.

Ausnahmsweise kann der eAT auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. In diesem Fall muss diese Person eine Bevollmächtigung der Person vorlegen, für die der eAT abgeholt werden soll. Zudem muss die bevollmächtigte Person durch einen amtlichen Ausweis (Reisepass, Bundespersonalausweis) ihre Identität belegen.

Zu beachten ist, dass der eAT in diesem Fall nur mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgehändigt wird.

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