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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Waffenbesitzkarte (WBK) Voreintrag Kurzwaffe JägerBeschreibung
Das Bedürfnis zum Besitz von bis zu zwei Kurzwaffen zur Abgabe des Fangschusses gilt bei Jagdscheininhabern als vorhanden.
Allerdings besteht zum Erwerb von Kurzwaffen (z.B. halbautomatische Pistolen und Revolver) auch bei Jägern das Voreintragserfordernis gem. § 10 Abs. 1 WaffG
Demnach haben Jäger zunächst einen Antrag auf Erteilung eines Voreintrages zum Erwerb einer Kurzwaffe zu beantragen, sofern sie eine Kurzwaffe zum Zwecke der Jagd erwerben wollen.
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Polizeiverwaltung
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- Philipp-Schneider-Str. 8-10
- 50171 Kerpen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13129
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Profil: Link
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Telefon: 02271 83-13121
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