Suche
Kennzeichen-Neusiegelung
Beschreibung
Ein Kennzeichen soll neu gesiegelt werden, z.B. nach Zwangsentstempelung oder Defekt/Beschädigung (der Schilder).
Bei Beschädigung der Landessiegel ist eine Umkennzeichnung (Neue Kennzeichenkombination) notwendig.
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
- ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
- Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers. Bei Zulassung auf eine GbR den Ausweis/Reisepass der verantwortlichen Person
- Kennzeichenschild/er
- bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des/der
Bei Verlust, Diebstahl oder einer Starken Beschädigung der Landessiegel eines Kennzeichens muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Kennzeichen-Neusiegelung | $kosten.typ | 2,60 EUR |
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.
Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens oder einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht.
Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Bergheim
-
- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
-
- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
-
- Straßenverkehrsamt Zulassungsstelle Hürth
-
- Hürthpark Gebäude B 100
- 50354 Hürth
-
- Telefon:
02271 83-0 - E-Mail:
zulassung@rhein-erft-kreis.de
- Telefon:
-