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Brandmeldeanlagen

Beschreibung

Ab dem 01.10.2023 gelten im gesamten Rhein-Erft-Kreis neue Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen, da ein neuer Konzessionsvertrag für den Anschluss von Brandmeldeanlagen an die Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises abgeschlossen wurde. Die Anschlussbedingungen bestehen aus zwei Teilen sowie verschiedene Anhänge bzw. Anlagen.

Zum zweiten Teil gilt immer zusätzlich noch der kommunale Anhang der jeweiligen örtlich zuständigen Feuerwehr (siehe unter "An wen wenden").
  • Konzessionsvertrag zw. Konzessionsgeber (Rhein-Erft-Kreis) und Konzessionsnehmerin (FA. Siemens); DIN 14675
  • DIN VDE 0833;ggf. Bausschein

Siehe jeweils im kommunalen Anhang zum Teil II

Name Typ Kosten Beschreibung
Anschlussbedingung Brandmeldeanlage $kosten.typ kostenfrei
Anschlusskosten einer Brandmeldeanlange Gebuehr 88,20 EUR im Monat