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Brandmeldeanlagen
Beschreibung
Ab dem 01.10.2023 gelten im gesamten Rhein-Erft-Kreis neue Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen, da ein neuer Konzessionsvertrag für den Anschluss von Brandmeldeanlagen an die Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises abgeschlossen wurde. Die Anschlussbedingungen bestehen aus zwei Teilen sowie verschiedene Anhänge bzw. Anlagen.
Zum zweiten Teil gilt immer zusätzlich noch der kommunale Anhang der jeweiligen örtlich zuständigen Feuerwehr (siehe unter "An wen wenden").
- Konzessionsvertrag zw. Konzessionsgeber (Rhein-Erft-Kreis) und Konzessionsnehmerin (FA. Siemens); DIN 14675
- DIN VDE 0833;ggf. Bausschein
Siehe jeweils im kommunalen Anhang zum Teil II
- Stadt Bedburg
Brandschutzdienststelle Bedburg - Kreisstadt Bergheim
Brandschutzdienststelle Bergheim - Stadt Brühl
Brandschutzdienststelle Brühl - Stadt Elsdorf
Brandschutzdienststelle Rhein-Erft-Kreis - Stadt Erftstadt
BrandschutzdienststelleErftstadt - Stadt Frechen
Brandschutzdienststelle Frechen - Stadt Hürth
Brandschutzdienststelle Hürth - Kolpingstadt Kerpen
Brandschutzdienststelle Kerpen - Stadt Pulheim
Brandschutzdienststelle Rhein-Erft-Kreis/ Feuerwehr Pulheim - Stadt Wesseling
Brandschutzdienststelle Wesseling
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Anschlussbedingung Brandmeldeanlage | $kosten.typ | kostenfrei | |
Anschlusskosten einer Brandmeldeanlange | Gebuehr | 88,20 EUR | im Monat |
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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- Brand- und Bevölkerungsschutz
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- Willy-Brandt-Platz 1
- 50126 Bergheim
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