Eigenheimförderung
Beschreibung
Landesweit werden der Neubau oder der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Weiterhin werden Modernisierungsmaßnahmen bei selbst genutztem Eigentum gefördert, wenn hierdurch der Gebrauchswert des Wohnraumes oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöht, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirkt werden. Dazu zählen sowohl energetische als auch barrierefreie Maßnahmen.
Sofern das zu fördernde Objekt im Rhein-Erft-Kreis liegt, können Sie genannten Mitarbeitenden ansprechen.
WFNG NRW, Förderrichtlinie "öffentliche Wohnraumförderung im Land Nordrhein-Westfalen"
- Antragsvordruck
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Einkommenserklärung pro Person
- Selbstauskunft zur Beurteilung der Tragbarkeit der Belastung
- Eigenkapitalaufstellung
- Eigenkapitalnachweis
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
- technische Unterlagen gemäß Förderantrag
Eine verbindliche Aussage über die Bearbeitungszeit kann nicht angegeben werden, da diese von der vollständigen Vorlage aller für eine Entscheidung relevanten Unterlagen abhängt. Auch die hohe Nachfrage nach der Landesförderung und die damit zusammenhängende Anzahl an eingehenden Förderanträgen hat nicht unerheblichen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer eines jeden Förderantrags. So ist durchaus mit einer Bearbeitungszeit von etwa 2 bis 6 Monaten zu rechnen.
Im Laufe des Verfahrens können weitere Unterlagen für die Bearbeitung des Antrags angefordert werden.
Ob eine Förderzusage nach abschließender Bearbeitung auch ausgesprochen werden kann, hängt von dem vom Fördergeber bereitgestellten Fördermittelbudget ab.
Zu beachten ist grundsätzlich bei allen Fördermöglichkeiten, dass in der Regel mit den Bauarbeiten nicht vor Bewilligung der Mittel begonnen werden darf. Als Baubeginn ist auch der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- oder Lieferungsvertrages zu werten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Sollte ein Förderantrag unvollständig ausgefüllt oder nicht mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, behält sich der Rhein-Erft-Kreis die Rücksendung und Nicht-Annahme des Förderantrags vor.
Für die Erteilung der Förderzusage wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Die Gebühren sind festgelegt:
- bei der Eigenheimförderung auf 700,- €.
- bei einer Modernisierungsförderung auf eine kostenabhängige Gebühr.
- bei einer Ablehnung aufgrund fehlender Mitwirkung auf eine aufwandsabhängige Gebühr.
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Zuständige Einrichtungen
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Amt für Hochbau / Obere Bauaufsicht und Wohnungswesen Wohnungswesen
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- Straße: Willy-Brandt-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 50126 Ort: Bergheim
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02271 83-16343
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Telefon: 02271 83-16347
Ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
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