Onlinedienste

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Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformationen

 

Kauf einer amtlichen Liegenschaftskarte

Über diese Dienstleistung erhalten Sie einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) im vergünstigten Direktservice in den Standardausgaben (Anmeldung/Registrierung erforderlich)


Amt für Schule und Bildung

 

Antrag für das VRS-Schüler-Ticket im Abonnement

Schüler und Studierende können im VRS-Gebiet günstiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Teilweise sogar im erweiterten VRS-Gebiet oder mit entsprechendem Aufpreis in angrenzenden Gebieten. Je nach Zeitticket oder Abonnement können Sie auch vergünstigte Anschlusstickets kaufen.

Der Antrag für das VRS-Schüler-Ticket der REVG ist ausgefüllt und unterschrieben in der Schule abzugeben.

Der Antrag gilt insbesondere für die Berufskollegs im Rhein-Erft-Kreis.

Sollten Sie außerhalb des Rhein-Erft-Kreises wohnen und möchten ein Berufskolleg im Rhein-Erft-Kreis besuchen, schicken Sie bitte die Bestätigung der nächstgelegenen Schule an die Schulverwaltung Ihres Kreises, bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (z.B. Bonn & Köln) und lassen das Schreiben dort ausfüllen. Fügen Sie die Bestätigung dem Antrag bei.

Den digitalen Antrag für das VRS-Schülerticket finden Sie hier: Schülerticketantrag online


Ordnungsamt

 

Beschäftigungsverhältnisse Bewachungsunternehmen

Wenn Sie in Ihrem Bewachungsunternehmen Wachpersonen beschäftigen oder Personen mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragen wollen, müssen Sie diese seit dem 01.06.2019 vor Beschäftigungsbeginn über das Bewacherregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) ausschließlich online anmelden.

Den digitalen Antrag gem. §34a Abs.6 GewO finden Sie hier: Bewacherregister online

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) i.V.m. der Gewerbeordnung (GewO)

Wer als Makler, Bauträger oder Baubetreuer aktiv ist, erhält nach dem § 34c der Gewerbeordnung eine Erlaubnisberechtigung bzw. ist erlaubnispflichtig.

Die Erlaubnispflicht resultiert aus dem Grund, da der Gesetzgeber die Ansicht vertritt, dass Grundstücke, Immobilien sowie Darlehensverträge, welche vermittelt werden, einen besonderen Vertrauensschutz bedürfen. Aus diesem Grund müssen Makler auf zahlreiche rechtliche Bestimmungen achten. 

Die rechtlichen Grundlagen sind in § 34c der Gewerbeordnung (GewO), in Makler sowie Bauträgerverordnungen und auch im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung geregelt. 

Den digitalen Antrag gem. §34c GewO finden Sie hier: WSP.NRW Erlaubnis §34c GewO

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Sie möchten ein Prostitutionsgewerbe ausüben, eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen oder ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen und in diesen Zusammenhängen sexuelle Dienstleistungen anderer gegen Entgelt anbieten oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen? Dies sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Erlaubnisfrei sind lediglich Vorführungen – auch sexueller Natur –, die ausschließlich darstellerischen Charakter haben.

Dann benötigen Sie eine Erlaubnis gem. §12 ProstSchG

Den digitalen Antrag gem. §12 ProstSchG finden Sie hier: WSP.NRW Erlaubnis §12 ProstSchG

(Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz)


Sozialamt

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das BAföG regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland. 

Den digitalen BAföG-Antrag finden Sie hier: BAföG Digital

 

Schwerbehindertenrecht (§151 SGB IX)

Das Schwerbehindertenrecht ist ein Teilgebiet des Behindertenrechts, welches die besonderen Regelungen zur Teilhabe von Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen in Deutschland umfasst.

Hier geht es zum Onlinedienst: Schwerbehindertenrecht Online