Grüne Kennzeichen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Grüne Kennzeichen

Beschreibung

Von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Einige Fahrzeuggruppen (z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Anhänger für Sportzwecke) bekommen kraft Gesetz/Verordnung grüne Kennzeichen. Andere (z.B. Land und/oder Forstwirtschaft, Kombiverkehr) erhalten auf Antrag ein grünes Kennzeichen.

Die mitzubringenden Unterlagen sind den entsprechenden Dienstleistungsvorgängen (siehe Verwandte Dienstleistungen) zu entnehmen.

Diese können jedoch im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise (z. B. Nachweis über anerkannte land- oder forstwirtschaftliche Flächen durch das Hauptzollamt) zu ergänzen sein.

Wer trifft die Entscheidung zur Steuerbefreiung?

Die Entscheidung über die Steuerbefreiung fällt das jeweils zuständige Hauptzollamt.

Name Typ Kosten Beschreibung
Grüne Kennzeichen $kosten.typ 27,00 EUR Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden. Beachten Sie zudem, dass sich bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens oder einer Feinstaubplakette die Gebühr auf jeden Fall erhöht.

Bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes sind je Vorgang 9 Euro zusätzlich zu erheben.

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Zuständige Einrichtungen